BAUGUTACHTEN
Wir erstellen Bauschadensgutachten, z.B.
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für gerichtliche Auseinandersetzung von Rechtsstreiten als Beweisverfahren
- als Schiedsgutachten im Streitfall zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
- als Schadensgutachten im Versicherungsfalle zur Feststellung der Kostenhöhe des Schadens (z.B. Feuer-, Wasser-, Sturm- und Bauausführungsschäden)
- als Zustandsgutachten, z.B. Untersuchung eines Gebäudes vor dem Kauf auf Schäden
- als Sanierungsvorschlag für die verschiedensten Arten der Haussanierung
- für baubegleitende Qualitätskontrolle
Wir erstellen Bauschadensgutachten für
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Wohnbauten
- Gewerbe- und Industriebauten
- öffentliche Bauten
- Spezialimmobilien (Hotels, Pflegeheime, Einkaufszentren, Kirchen u.v.m.)
- denkmalgeschützte Objekte
Wir erstellen Bauschadensgutachten als
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Privatgutachten
- Schiedsgutachten
- Gerichtsgutachten
Zu unseren Auftraggebern zählen wir
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Bauherrn
- Baufirmen
- Makler
- Kreditinstitute
- Gerichte
- Rechtsanwälte
- Versicherungen
- alle, die Probleme vor, während oder nach der Bauzeit haben
Ihr Ansprechpartner für den Bereich Baugutachten ist Herr Gerhard Strobel (geprüfter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden).
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