Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten, z.B.

  • wenn Sie den Wert einer Immobilie bei Kauf oder Verkauf feststellen wollen
  • wenn Sie den Beleihungswert für die Bank ermitteln müssen (Basel III)
  • wenn Sie den Wert für eine Erbauseinandersetzung benötigen
  • wenn Sie den Wert bei einer Scheidung feststellen müssen (Anfangs- und Endwert)
  • für Gerichte im Zwangsversteigerungsverfahren
  • für die Wertfeststellung der Erbschaftssteuer nach dem Bewertungsgesetz (steuerliche Bewertung)
  • für Enteignungsverfahren


Wir erstellen Verkehrswertgutachten für

unbebaute Grundstücke

  • Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • werdendes Bauland (z.B. Bauerwartungsland)
  • baureifes Land

bebaute Grundstücke

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Spezialimmobilien (Hotels, Industrie und Gewerbeimmobilien, Pflegeheime, Einkaufszentren, Apotheken, Freizeitimmobilien)
  • Denkmalgeschütze Gebäude

grundstücksgleiche Rechte

  • Wohnungs- und Teileigentum (Eigentumswohnungen)
  • Erbbaurechte

Rechte und Belastungen am Grund und Boden

  • Wohnungs- und Nießbrauchrechte (Leibgeding, Wohnrecht u.s.w.)
  • Altenteilsregelungen mit / ohne Pflegeverpflichtung
  • Verrentung von Kaufpreisen
  • Geh- und Fahrtrechte, sonstige Grundstücksbelastungen

Wertermittlung in Sonderfällen

  • Städtebauliche Sanierung, Enteignung, Umlegung

Bewertungs-Sonderfälle

  • Anfangs- und Endwerte im Zugewinnausgleich
  • Gutachtenprüfung

Zwangsversteigerung

  • Ermittlung von Versicherungswerten
  • Marktuntersuchungen, Standortanalysen
  • Prognose und Investitionsrechnungen

Mietwertgutachten


Ihr Ansprechpartner für den Bereich Wertgutachten ist Herr Ulrich Spacke (geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung).

Unter Downloads finden Sie eine Aufstellung, welche Unterlagen für eine Bewertung benötigt werden.