Baugutachten

Wir erstellen Bauschadensgutachten, z.B.

  • für gerichtliche Auseinandersetzung von Rechtsstreiten als Beweisverfahren
  • als Schiedsgutachten im Streitfall zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
  • als Schadensgutachten im Versicherungsfalle zur Feststellung der Kostenhöhe des Schadens (z.B. Feuer-, Wasser-, Sturm- und Bauausführungsschäden)
  • als Zustandsgutachten, z.B. Untersuchung eines Gebäudes vor dem Kauf auf Schäden
  • als Sanierungsvorschlag für die verschiedensten Arten der Haussanierung
  • für baubegleitende Qualitätskontrolle


Wir erstellen Bauschadensgutachten für

  • Wohnbauten
  • Gewerbe- und Industriebauten
  • öffentliche Bauten
  • Spezialimmobilien (Hotels, Pflegeheime, Einkaufszentren, Kirchen u.v.m.)
  • denkmalgeschützte Objekte


Wir erstellen Bauschadensgutachten als

  • Privatgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Gerichtsgutachten


Zu unseren Auftraggebern zählen wir

  • Bauherrn
  • Baufirmen
  • Makler
  • Kreditinstitute
  • Gerichte
  • Rechtsanwälte
  • Versicherungen
  • alle, die Probleme vor, während oder nach der Bauzeit haben


Ihr Ansprechpartner für den Bereich Baugutachten ist Herr Gerhard Strobel (geprüfter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden).

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.