Baugutachten

Wir erstellen Bauschadensgutachten, z.B.

  • für gerichtliche Auseinandersetzung von Rechtsstreiten als Beweisverfahren
  • als Schiedsgutachten im Streitfall zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
  • als Schadensgutachten im Versicherungsfalle zur Feststellung der Kostenhöhe des Schadens (z.B. Feuer-, Wasser-, Sturm- und Bauausführungsschäden)
  • als Zustandsgutachten, z.B. Untersuchung eines Gebäudes vor dem Kauf auf Schäden
  • als Sanierungsvorschlag für die verschiedensten Arten der Haussanierung
  • für baubegleitende Qualitätskontrolle


Wir erstellen Bauschadensgutachten für

  • Wohnbauten
  • Gewerbe- und Industriebauten
  • öffentliche Bauten
  • Spezialimmobilien (Hotels, Pflegeheime, Einkaufszentren, Kirchen u.v.m.)
  • denkmalgeschützte Objekte


Wir erstellen Bauschadensgutachten als

  • Privatgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Gerichtsgutachten


Zu unseren Auftraggebern zählen wir

  • Bauherrn
  • Baufirmen
  • Makler
  • Kreditinstitute
  • Gerichte
  • Rechtsanwälte
  • Versicherungen
  • alle, die Probleme vor, während oder nach der Bauzeit haben


Ihr Ansprechpartner für den Bereich Baugutachten ist Herr Gerhard Strobel (geprüfter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden).