Mit dem geplanten Gebäudeenergieregister 2026 sollen energetische Informationen über Gebäude künftig systematischer digital erfasst werden
Die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine nationale Datenbank zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vor. Erfasst werden sollen unter anderem Informationen aus Energieausweisen, Inspektionen, Renovierungspässen sowie zum berechneten oder erfassten Energieverbrauch.
Damit sollen energetische Gebäudedaten künftig strukturierter und digital verfügbar werden.
Nach Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2024/1275 soll die Datenbank Daten aus verschiedenen Quellen zusammenführen. Hierzu gehören insbesondere Informationen aus Energieausweisen, Daten über den Energieverbrauch sowie weitere Angaben zur energetischen Qualität von Gebäuden.
Auch ausgestellte Energieausweise sollen nach den Vorgaben der Richtlinie in die entsprechende Datenbank aufgenommen werden.
Für Deutschland sind allerdings noch nicht alle Einzelheiten der praktischen Ausgestaltung geklärt. Die Bundesregierung teilte im August 2026 mit, dass die Entwicklung des Registers derzeit ausgeschrieben sei. Einzelheiten zu technischen Schnittstellen, Zugriffsrechten und zum konkreten Zeitplan seien noch offen.
Für Immobilieneigentümer könnte das Register langfristig zu einer stärkeren Transparenz der energetischen Eigenschaften eines Gebäudes führen.
Beim Kauf einer Immobilie könnten neben Lage, Grundstück, Baujahr und Gebäudezustand energetische Merkmale leichter verfügbar und vergleichbar werden. Dies betrifft beispielsweise den Energiebedarf beziehungsweise Energieverbrauch und gegebenenfalls Informationen über bereits durchgeführte energetische Maßnahmen.
Die konkrete Aussagekraft der gespeicherten Daten wird allerdings davon abhängen, welche Informationen tatsächlich aufgenommen werden, wie aktuell diese sind und wer darauf zugreifen darf.
Auch für die Immobilienbewertung können energetische Eigenschaften eines Gebäudes relevant sein. Ein hoher Modernisierungsbedarf kann beispielsweise zukünftige Investitionen erforderlich machen und sich auf die Marktgängigkeit eines Objekts auswirken.
Ein Gebäudeenergieregister könnte künftig eine zusätzliche Informationsquelle darstellen und die Beschaffung energetischer Gebäudedaten erleichtern.
Es ersetzt jedoch keine sachverständige Beurteilung des konkreten Bewertungsobjekts. Für die Verkehrswertermittlung bleiben insbesondere die tatsächlichen Grundstücks- und Gebäudeeigenschaften sowie die Verhältnisse auf dem örtlichen Grundstücksmarkt maßgeblich.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Gebäudeenergieregister auch Finanzunternehmen bei der Bewertung und Finanzierung von Immobilien unterstützen kann. Energetische Kennzahlen könnten beispielsweise bei der Kreditbepreisung oder bei der Zusammenstellung von Nachhaltigkeitsdaten eine Rolle spielen.
Wie Banken und andere Marktteilnehmer technisch auf diese Daten zugreifen können, ist derzeit jedoch noch nicht abschließend geregelt.
Das Gebäudeenergieregister kann die Verfügbarkeit energetischer Gebäudedaten deutlich verändern. Für Eigentümer, Käufer, Banken und Sachverständige könnten dadurch zusätzliche Informationen über die energetische Qualität von Immobilien zur Verfügung stehen.
Welche praktische Bedeutung das Register für einzelne Immobilien und insbesondere für die Immobilienbewertung tatsächlich erhalten wird, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen. Entscheidend wird die konkrete rechtliche und technische Umsetzung in Deutschland sein.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand September 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine rechtliche, energetische oder sachverständige Beratung im Einzelfall.
Amtliche Quellen
Deutscher Bundestag – Gebäudeenergieregister soll Finanzwirtschaft Daten liefern, 07.08.2026