Der Immobilienmarkt Bayern 2026 zeigt erhebliche regionale Preisunterschiede. Hof und Teile Oberfrankens gehören weiterhin zu den vergleichsweise günstigen Immobilienstandorten. Was bedeuten die aktuellen Marktdaten für Eigentümer, Käufer und die Immobilienbewertung?
Der Immobilienmarktbericht Bayern 2026 bestätigt erneut, wie unterschiedlich sich die Immobilienmärkte innerhalb des Freistaats entwickeln. Grundlage des Berichts sind die von den bayerischen Gutachterausschüssen erfassten und ausgewerteten Kaufverträge.
Nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr wurden im Jahr 2025 mehr als 142.000 Eigentumsübertragungen registriert. Der Geldumsatz auf dem bayerischen Immobilienmarkt stieg auf rund 56 Milliarden Euro.
Nach mehreren Jahren deutlicher Preisbewegungen zeichnet sich nach Einschätzung des Freistaats inzwischen eine Stabilisierung des Preisniveaus ab. Diese Entwicklung verläuft allerdings regional sehr unterschiedlich.
Besonders deutlich werden die regionalen Unterschiede bei Bauplätzen für den individuellen Wohnungsbau.
Der Immobilienmarktbericht nennt für Bayern einen Mittelwert von rund 400 Euro je Quadratmeter. Die Spannweite reicht jedoch von etwa 30 Euro je Quadratmeter im Landkreis Hof bis zu 1.790 Euro je Quadratmeter im Landkreis München.
Damit zeigt sich, dass der Grundstücksmarkt in Nordostoberfranken weiterhin erheblich unter dem Preisniveau der wirtschaftsstarken Ballungsräume liegt.
Diese Zahlen dürfen allerdings nicht mit einem konkreten Bodenrichtwert für ein einzelnes Grundstück gleichgesetzt werden.
Ein ähnliches Bild ergibt sich beim Weiterverkauf von Wohnungseigentum.
Bayernweit nennt der Immobilienmarktbericht einen Wert von rund 3.600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die kreisfreie Stadt Hof liegt mit einem ausgewiesenen Wert von rund 1.700 Euro je Quadratmeter am unteren Ende der im Bericht dargestellten Spanne.
Auch hierbei handelt es sich um statistische Marktkennzahlen. Der Verkehrswert einer konkreten Wohnung kann abhängig von Lage, Gebäudealter, Zustand, energetischer Qualität, Wohnungsgröße, Ausstattung und weiteren Merkmalen erheblich davon abweichen.
Gerade bei Grundstücken wird häufig angenommen, der Bodenrichtwert stelle unmittelbar den Wert eines bestimmten Grundstücks dar. Das ist nicht der Fall.
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen auf Grundlage der Kaufpreissammlungen ermittelt. Sie stellen durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke mit weitgehend vergleichbaren Nutzungs- und Wertverhältnissen innerhalb einer Bodenrichtwertzone dar.
Bei einer konkreten Immobilienbewertung müssen deshalb Abweichungen des Bewertungsgrundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise Grundstücksgröße und -zuschnitt, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließung, Topografie oder besondere rechtliche Verhältnisse gehören.
Für Eigentümer zeigen die aktuellen Marktdaten, dass sich Immobilienwerte nicht aus allgemeinen bundesweiten oder bayerischen Preisentwicklungen ableiten lassen.
Insbesondere in Hof und den umliegenden Landkreisen können sich die Marktverhältnisse erheblich von denen in München, Nürnberg oder anderen Ballungsräumen unterscheiden.
Kaufinteressenten sollten deshalb regionale Vergleichspreise und die Daten des jeweils zuständigen Gutachterausschusses berücksichtigen.
Für eine Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch sind die Verhältnisse auf dem örtlichen Grundstücksmarkt maßgeblich.
Besondere Bedeutung haben deshalb die von den Gutachterausschüssen ermittelten Daten. Neben den Bodenrichtwerten können hierzu insbesondere Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren, Indexreihen und ausgewertete Kaufpreise gehören.
Der Gutachterausschuss der Stadt Hof weist ausdrücklich darauf hin, dass Bodenrichtwerte durchschnittliche Werte vergangener Grundstücksgeschäfte darstellen und weder eine Preisober- noch eine Preisuntergrenze bilden.
Weitere Informationen zur professionellen Wertermittlung finden Sie auf unserer Seite Verkehrswertgutachten.
Der Immobilienmarktbericht Bayern 2026 bestätigt die erheblichen regionalen Unterschiede innerhalb Bayerns. Hof und Teile Oberfrankens gehören weiterhin zu den vergleichsweise preisgünstigen Immobilienregionen.
Für die Bewertung eines konkreten Grundstücks oder Gebäudes sind die allgemeinen Marktkennzahlen jedoch nur ein Ausgangspunkt. Entscheidend bleiben die tatsächlichen Grundstücksmerkmale sowie die örtlichen Marktdaten des zuständigen Gutachterausschusses.
Die vorstehenden Informationen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Bewertung oder Beratung im konkreten Einzelfall.
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:
„Immobilienmarktbericht Bayern 2026“, veröffentlicht am 24.06.2026.
https://www.bayern.de/immobilienmarktbericht-bayern-2026/
Abruf: 08.11.2026
Stadt Hof – Gutachterausschuss:
Informationen zu Bodenrichtwerten und Grundstücksmarktdaten.
https://www.hof.de/bauen-wirtschaft/wohnen-bauen-in-hof/gutachterausschuss-der-stadt-hof
Abruf: 08.11.2026
BORIS Bayern – Gutachterausschuss Stadt Hof:
Bodenrichtwerte und Immobilienmarktberichte.
https://www.boris-bayern.de/gutachterausschuss/hof
Abruf: 08.11.2026